AGBs - OMC-Computerservice in Buseck

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AGBs


Geschäftsbedingungen OMC-Computerservice

Stand 20.11.2007
I. Allgemeine Vereinbarungen

1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen der OMC-Computerservice, Buseck und ihren Kunden geschlossen werden, auch wenn diese Bedingungen im Einzelfall nicht vorgelegt werden.

2 Besondere Bedingungen
Soweit für Leistungen auch Bedingungen zur Softwarenutzung gelten, gehen diese bei Abweichung den Allgemeinen Vereinbarungen vor.

3 Änderungen der Geschäftsbedingungen
Die OMC-Computerservice kann sowohl die Allgemeinen Vereinbarungen als auch die Bedingungen zur Softwarenutzung ändern. Änderungen gelten mit erneuter Inanspruchnahme der von den Änderungen betroffenen Leistungen als anerkannt, sofern der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen hat. OMC-Computerservice wird den Kunden bei Bekanntgabe der Änderungen auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen.

4 Auftragsdurchführung
Die OMC-Computerservice erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten
fachlichen und technischen Anforderungen und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Die OMC-Computerservice ist berechtigt, Leistungen auch durch andere Unternehmen erbringen zu lassen.

5 Gefahrtragung
Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten und Programmen von und OMC-Computerservice erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.

6 Berechnung der Leistungen
6.1 Die jeweils gültigen Preise der OMC-Computerservice sowie Änderungen hiervon
werden den Kunden bekannt gemacht.
6.2 Lieferungen und Leistungen auf Grund einer Einzelbestellung erfolgen zu dem zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preis.
6.3 Die Höhe einer laufenden Vergütung bestimmt sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis.
6.4 Beabsichtigt die OMC-Computerservice Änderungen der Preise, wird der Änderungsvorschlag dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als

genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. OMC-Computerservice wird auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch von OMC-Computerservice als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagene Änderung fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
6.5 Sind bei den Preisen bestimmte Leistungen nicht enthalten, so können diese mit der üblichen Vergütung berechnet werden.
6.6 Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten zwischen der OMC-Computerservice und dem Kunden erfolgt grundsätzlich auf Kosten des jeweiligen Versenders. Der Kunde trägt die Kosten für die Inanspruchnahme von Online-Leistungen. Die OMC-Computerservice kann nach vorheriger Ankündigung den Kunden an ihren Versand- und Übermittlungskosten beteiligen.

7 Zahlungen, Einwände gegen die Rechnungsstellung
7.1 Die Zahlung aller Rechnungsbeträge ist sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung durch Scheck gilt als Tag des Eingangs der Tag, an dem die OMc-Computerservice über den Betrag verfügen kann.
7.2 Zahlungen erfolgen im Regelfall nach schriftlicher Vereinbarung im Lastschriftverfahren.
Bei anderweitiger Zahlungsabwicklung ist die OMC-Computerservice berechtigt, wegen des größeren Verwaltungsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen.
7.3 Einwände gegen die Rechnungsstellung der OMC-Computerservice sind innerhalb
einer Ausschlussfrist von 3 Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.

8 Aufrechnung
Die Aufrechnung gegen Forderungen der OMC-Computerservice für erbrachte
Leistungen mit Gegenforderungen jeglicher Art, insbesondere Schadenersatz- oder Mängelansprüche, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt oder um Forderungen, die zwar bestritten, aber vor Gericht entscheidungsreif sind.

9 Zahlungsverzug
9.1 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist die OMC-Computerservice
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Verzugszinsen fallen b ei Überschreitung des Zahlungsziels von 15 Tagen (Ziffer 7.1) an, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung weiterer Verzögerungsschäden bleibt vorbehalten.
9.2 Darüber hinaus ist die OMC-Computerservice im Falle des Zahlungsverzugs des
Kunden nach schriftlicher Ankündigung berechtigt, ihre Leistungen bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen zu verweigern oder nur noch gegen Vorauskasse bzw. Sicherheitsleistung zu erbringen.
9.3 Ist der Kunde mit mehr als einer Zahlung im Verzug, hat die OMC-Computerservice ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich sämtlicher noch nicht erbrachter Leistungen.



10 Abtretung von Ansprüchen
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden aus Rechtsverhältnissen mit der OMC-Computerservice an Dritte ist ausgeschlossen und dieser gegenüber unwirksam.

11 Eigentumsrechte der OMC-Computerservice
11.1 Bei Verträgen, die auf Eigentumsübertragung gerichtet sind, bleiben Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungen zuzüglich etwaiger Nebenforderungen (Verzugszinsen, Mahngebühren und dergleichen) im uneingeschränkten Eigentum der OMC-Computerservice. Insoweit ist auch eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ausgeschlossen.
11.2 Gegenstände, die durch Verarbeitung von im Eigentum der OMC-Computerservice  stehenden Gegenstände hergestellt werden, sind Eigentum der OMC-Computerservice  und werden vom Kunden bis zum Ende seiner Nutzungsberechtigung für die OMC-Computerservice aufbewahrt und so dann an sie herausgegeben.
11.3 Bei Zugriffen Dritter auf im Eigentum der OMC-Computerservice stehenden
Gegenstände, z. B. durch Pfändungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen, hat der Kunde auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und der OMC-Computerservice unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.

12 Urheberrechte und sonstige Rechte
12.1 Alle Rechte der OMC-Computerservice an Programmen, Auswertungen,
Beschreibungen, Formularen, Lehrmaterialien, Systemen, Programmschnittstellen, Datenbanken und an ihren sonstigen Werken sowie an ihrem Know-how bleiben vorbehalten.
12.2 Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, Rechte der OMC-Computerservice zu beeinträchtigen. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass Dritte diese Rechte nicht verletzen können.
12.3 Vervielfältigungen, Verbreitungen, Bearbeitungen, andere Umgestaltungen und sonstige Verwertungen sind dem Kunden nur im Rahmen der hierfür geltenden Bestimmungen der Bedingungen zur Softwarenutzung oder auf Grund gesonderter vertraglicher Vereinbarungen gestattet.
12.4 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 12.1 bis 12.3 genannten Regelungen, ist die OMC-Computerservice berechtigt, den Kunden von der weiteren Nutzung der betreffenden Leistungen auszuschließen, insbesondere den Zugriff hierauf zu sperren und überlassene Datenträger zurückzufordern. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
12.5 Vorstehende Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Kundenverhältnisses zur OMC-Computerservice.

13 Datenschutz
13.1 Die OMC-Computerservice verpflichtet sich, alle nach den geltenden Datenschutzvorschriften erforderlichen Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen zu treffen.
13.2 Werden personenbezogene Daten durch die OMC-Computerservice im Auftrag
des Kunden erhoben, verarbeitet oder genutzt, erfolgt dies im Rahmen der Weisungen des Kunden (Auftragsdatenverarbeitung). Die OMC-Computerservice verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle Auftragsdaten und deren Verarbeitung streng vertraulich behandelt

und insbesondere nicht unbefugt an Dritte übermittelt werden.
13.3 Sämtliche sonst von Kunden sowie deren Mandanten durch OMC-Computerservice  erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten können an verbundene Unternehmen oder beteiligte Unternehmen OMC-Computerservice und an Vertragspartner im Sinne von Ziffer 4 Satz 2 übermittelt werden.

14 Haftung
14.1 Die OMC-Computerservice haftet für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung vesentlicher Vertragspflichten sowie aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
14.2 Darüber hinaus haftet die OMC-Computerservice nur für von ihr oder von ihren
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
14.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der OMC-Computerservice auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der OMC-Computerservice.
14.3 Für Schäden aus Verzögerung der Leistung haftet die OMC-Computerservice nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die sonstigen Rechte des Kunden im Verzugsfall bleiben unberührt.
14.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

15 Haftung für mittelbare Schäden
15.1 Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie haftet die OMC-Computerservice nicht für mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand, Stillstandszeiten oder entgangenen Gewinn infolge einer mangelhaften Lieferung oder Leistung.
15.2 Der Kunde ist verpflichtet, für die eigene Datensicherung Sorge zu tragen.
15.3 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.

16 Gerichtsstand, salvatorische Klausel
16.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Gießen. Für Nichtkaufleute gilt diese Vereinbarung nur in Ermangelung eines inländischen Gerichtsstandes. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

II. Bedingungen zur Software-Nutzung

1 Leistungs- und Funktionsumfang
1.1 Der Leistungs- und Funktionsumfang eines Programms bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Leistungsbeschreibung.
1.2 Die Programme der OMC-Computerservice unterliegen einer ständigen

Weiterentwicklung. Den Vertragspartnern ist daran gelegen, dass künftige Gegebenheiten, insbesondre auch Anpassungen an neue technische Standards, berücksichtigt werden.
1.3 Der OMC-Computerservice bleibt es daher vorbehalten, ohne dazu verpflichtet
zu sein, Änderungen oder Verbesserungen an ihren Programmen vorzunehmen.

2 Programmüberlassung und Nutzungsrecht
2.1 Die OMC-Computerservice überträgt dem Kunden das nicht ausschließliche
und nur mit Zustimmung der OMC-Computerservice auf einen anderen Kunden
übertragbare Recht, ein Programm in seinen Betriebsstätten zu nutzen.
2.3 Programmkopien dürfen angefertigt werden, soweit dies zur vereinbarten Nutzung des Programms notwendig und mit der jeweiligen Lizenz der Teilkomponenten vereinbar ist. Darüber hinaus dürfen Programmkopien lediglich zu Sicherungszwecken gefertigt werden.

3 Mängelansprüche
3.1 Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, unterstützt OMC-Computerservice
nur die jeweils aktuelle Version eines Programmes. Setzt der Kunde eine ältere Programmversion ein, können sich hieraus Funktionseinschränkungen im Zusammenhang mit anderen Programmen ergeben. Mängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
3.2 Mängel der überlassenen Programme werden von OMC-Computerservice
nach entsprechender schriftlicher Mitteilung des Kunden innerhalb angemessener
Frist behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl der OMC-Computerservice entweder durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3.3 Ein Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ist ausgeschlossen, falls nicht die Ersatzlieferung oder Nachbesserung als fehlgeschlagen anzusehen ist.

4 Haftung
Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind, wird bezüglich Sachschäden ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung der
Allgemeinen Vereinbarungen.

 
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